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   LG Marburg, 17.01.2006 - 2 O 80/05   

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https://dejure.org/2006,17923
LG Marburg, 17.01.2006 - 2 O 80/05 (https://dejure.org/2006,17923)
LG Marburg, Entscheidung vom 17.01.2006 - 2 O 80/05 (https://dejure.org/2006,17923)
LG Marburg, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 2 O 80/05 (https://dejure.org/2006,17923)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Berührung eines Pkws mit einem Fuchs als Ursache für einen Unfallschaden i.R.d. Geltendmachung eines Anspruches auf Versicherungsleistung; Vorliegen eines Anspruchs des Versicherten auf Erstattung seines aufgrund des Ergreifens von objektiv gebotenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Berührung eines Pkws mit einem Fuchs als Ursache für einen Unfallschaden i.R.d. Geltendmachung eines Anspruches auf Versicherungsleistung; Vorliegen eines Anspruchs des Versicherten auf Erstattung seines aufgrund des Ergreifens von objektiv gebotenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Von einem Kraftfahrer, der bei Dunkelheit eine Straße in waldreichem Gebiet befährt, kann verlangt werden, dass er - trotz Erschreckens - sachgerecht auf ein plötzlich Auftauchen eines kleineren Tieres auf der Fahrbahn reagiert

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausweichen vor Fuchs - Vollkasko zahlt nicht

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Fuchs zählt nicht

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 425
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.1996 - IV ZR 321/95

    Eintrittspflicht des Fahrzeugsversicherers bei Ausweichen vor einem Tier

    Auszug aus LG Marburg, 17.01.2006 - 2 O 80/05
    Die Gefahr, die jedoch von einem so kleinen und verhältnismäßig leichten Tier wie einem Fuchs ausgeht, ist so gering, dass es unverhältnismäßig ist, das hohe Risiko eines ungleich höheren Schadens durch eine plötzliche Fahrtrichtungsänderung in Kauf zu nehmen (vgl. BGH in: VersR 1997, S. 351 ).
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